Gesellschaftsrecht

Wir beraten Sie selbstverständlich auch auf dem Gebiet des Handels- und Gesellschaftsrechts. Dabei begleiten wir Privatpersonen und Unternehmen in allen Phasen handels- und gesellschaftsrechtlicher Angelegenheiten – von der Gründung bis zur Liquidation.

Gerade bei Familienunternehmen gilt es kostspielige Erbauseinandersetzungen zu vermeiden. Daher stimmen wir Gesellschaftsverträge mit Ihrem Testament/Erbvertrag und – soweit erforderlich – in enger Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater ab. Unsere notarielle Tätigkeit umfasst darüber hinaus die Beurkundungen von Umstrukturierungsmaßnahmen (Verschmelzungen, Spaltungen und Formwechsel).

Zu unseren Leistungen im Gesellschaftsrecht zählen u.a.:

  • Gründung von Unternehmen (z.B. GmbH, KG, GmbH & Co. KG)
  • Übertragung von Geschäftsanteilen (Verkauf, Schenkung)
  • Satzungsänderungen
  • Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern, Vorstandsmitgliedern, Prokuristen
  • Umwandlungen